Die Energiewirtschaft verlangt Eile und klare Regelungen

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Die geplante Einmalzahlung an Gas- und Heizungskunden ist derzeit Gegenstand einer Anhörung im Bundestag. Die Politik wird von Vertretern der Energiewirtschaft zum schnellen Handeln gedrängt. Der Staat soll nach den Plänen der Bundesregierung die Dezember-Abschlagszahlung an die Versorger für Haushalts- und Gewerbekunden übernehmen („Winterabschlagszahlung“). Der Gesetzentwurf wurde am Montag (07.11.2022) im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beraten, die Verabschiedung der Regelungen wird für Donnerstag (10.11.2022) erwartet. Der Bundesrat wird am Montag (14.11.2022) eine Sondersitzung zu dem Thema abhalten. Vertreter der Energiewirtschaft begrüßen den vorliegenden Gesetzesentwurf, fordern die Politik aber auf, sich nicht in Kleinigkeiten zu verzetteln und in der Kürze der Zeit eine klare Linie zu fahren.

 

Die Zeit, die für die Umsetzung der Gaspreisbremse verbleibt, wird immer knapper

Der BDEW, der die deutsche Energie- und Wasserwirtschaft vertritt, unterstützt die Kundenentlastung grundsätzlich. Sie muss aber auch bei den Menschen ankommen. Für die Umsetzung der Entlastung gebe es nur ein sehr begrenztes Zeitfenster, so der BDEW. „Die Politik sollte sich darauf konzentrieren, das umzusetzen, was realistisch ist, statt immer tiefer in eine Komplexitätsfalle zu stolpern. Sowohl die Energieverbraucher als auch die Industrie brauchen in dieser Woche Klarheit“, drängte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae in ihrer Stellungnahme auf Eile.

Aufgrund der anspruchsvollen technischen und administrativen Umsetzung dient die einmalige deutliche Senkung der Gaspreise im Dezember als finanzielle Überbrückung für die Wintermonate („Winterrabatt“). „Die Soforthilfe ist daher ein wichtiges Instrument, um Zeit zu gewinnen, bevor die Gaspreisbremse in Kraft tritt. Da die komplexen IT-Systeme in Hunderten von Unternehmen komplett neu programmiert werden müssen, ist die Umsetzung sehr teuer. Die Dezember-Ratenzahlung könnte bestenfalls im Januar wiederholt werden, um Haushalte und Unternehmen beim Thema Gas/Wärme zusätzlich zu entlasten“, so Andreae. In einem ersten Schritt müsse sichergestellt werden, dass die Landesagentur den Erstattungsanspruch des Energieversorgers noch im November 2022 begleiche, sagte er. Da die operationellen Anforderungen noch nicht entwickelt wurden, so Andreae weiter, „haben wir echte Bedenken, dass dies nicht rechtzeitig geschehen kann.

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Einfache, praktikable Regelungen sind für die Umsetzung unerlässlich

Die Sichtweise des BDEW wird vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) geteilt. „Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise für Gas, Wärme und Strom unterstützen wir nachdrücklich die Anstrengungen, die unternommen werden müssen, um die Kunden schnell und wirksam finanziell zu entlasten. Entscheidend für den Erfolg ist jetzt die Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen. Wir werden weiterhin darauf hinweisen, dass die Regelungen so einfach wie möglich und gleichzeitig praktisch umsetzbar sein müssen“, so Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU und Gastsachverständiger in der Ausschussanhörung:

Damit Gas- und Heizungskunden im Dezember Soforthilfe erhalten können, müssen die staatlichen Hilfsgelder bis zum 1. Dezember auf den Konten der Versorger eingegangen sein. Stadtwerke und Versorger können die Summen, die sich nach Schätzungen der Bundesregierung auf rund 9 Milliarden Euro belaufen, nicht vorfinanzieren. „Für Stadtwerke und Energieversorger ist es aufgrund des engen Zeitfensters sehr schwierig. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, unnötige Kosten im Gesetz zu streichen. Nach wie vor gilt das Sprichwort: Wenn du etwas schnell willst, mach es einfach“, so Liebing weiter. Das gilt auch für die aktuelle Debatte um den Starttermin für die weiteren Entlastungsstufen. Das komplizierte Quotenmodell kann nicht vor März in Kraft treten, weder für Gas und Wärme noch für Strom.

 

AGFW sorgt sich um Liquiditätsprobleme der Fernwärmeversorger

Die vorgeschlagenen Regelungen zur Wärmepreisbremse sind nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW) wichtig, um der aktuellen Energiekrise zu begegnen. Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts müsse aber noch modifiziert werden. Bevor sie ihre Kunden entlassen, müssten die Wärmeversorgungsunternehmen dringend eine staatliche finanzielle Entschädigung erhalten. „Die Kunden, die für die Heizung bezahlen, können erst entlassen werden, wenn die Unternehmen die notwendigen Mittel vom Staat erhalten haben. Fehlende Mittel verhindern, dass das Geld den Wärmeversorgern zur Verfügung steht, was zu Liquiditätsproblemen führen wird“, betont AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch.

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