Kanzleramt will Senkung der Gaspreise schon ab Februar

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ENERGIEWIRTSCHAFT

Laut Bundeskanzleramt soll die Gaspreisbremse einen Monat früher in Kraft treten. Das geht aus dem Beschlussvorschlag des Kanzleramtes für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor. “ Die Einführung der Gaspreisbremse soll, wie von den Experten vorgeschlagen, zum 1. März 2023 erfolgen. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt“, heißt es in einem Bericht.

An diesem Mittwoch wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Bundesländer über Finanzfragen beraten. Die Bundesregierung hatte vor Wochen angekündigt, die Vorschläge einer Expertenkommission für eine Gaspreisbremse ab März umzusetzen. Die Bundesländer sehen jedoch eine Entlastungslücke im Januar und Februar. Deshalb fordern sie, die Gaspreisbremse bereits zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Der Februar könnte nun ein Kompromiss sein.

Die Bundesregierung ihrerseits hat bisher erklärt, dass eine für den Monat Dezember vorgesehene staatliche Übernahme der Abschlagszahlungen der Verbraucher auch den Beginn des Jahres 2023 umfasst. Gleichzeitig sieht sich Scholz mit Forderungen konfrontiert, ab Januar eine Strompreisbremse einzuführen und die Kosten für andere Brennstoffe wie Heizöl und Pellets zu entlasten. Dies geschieht zur gleichen Zeit, in der Scholz aufgefordert wird, die Kosten für andere Brennstoffe zu entlasten.

Weitere strittige Themen sind z.B. die Finanzierung des 49-Euro-Tickets sowie der Wunsch der Länder, dauerhaft mehr Geld für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu bekommen. Beide Anliegen sind Beispiele für strittige Themen, die jetzt diskutiert werden. Der Runde Tisch will sich auch mit der Finanzierung des Wohngeldes und der Übernahme der Energiekosten von Krankenhäusern befassen.

Darüber hinaus haben einige Länder eine Aufstockung der Mittel für Flüchtlinge gefordert. Rund eine Million Menschen haben aufgrund des Ukraine-Konflikts in Deutschland Zuflucht gesucht, und auch die Zahl der Menschen, die aus anderen Ländern in Deutschland Asyl suchen, nimmt zu. Die Kommunen sehen die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bei der Unterbringung, Versorgung und Integration erreicht und fordern die volle Übernahme der Kosten durch Bund und Länder. Im Gegenzug zeigen die Länder mit dem Finger auf den Bund.

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Mitte Oktober forderte der bayerische CSU-Landesgruppenchef Joachim Herrmann in seiner Funktion als Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder acht Milliarden Euro vom Bund. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verweist seinerseits darauf, dass der Bund bereits die Grundversorgung von 570.000 ukrainischen Flüchtlingen allein finanziere und er keinen großen Spielraum für zusätzliche Bundesmittel sehe. Dies entspricht Lindners Aussage, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung bereits alleine trägt.

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