Neue Leitlinien für staatliche Beihilfen

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ENERGIEWIRTSCHAFT

Die Europäische Kommission hat ihre neuen EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie (CEEAG) veröffentlicht. Die neuen Leitlinien ermöglichen es den nationalen Regierungen, technologiespezifische Auktionen durchzuführen und Mechanismen zur Stabilisierung der Einnahmen, insbesondere zweiseitige CfDs, zu unterstützen. Dies sind die Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie in Richtung Klimaneutralität.

Die EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie (CEEAG) legen fest, welche Maßnahmen die nationalen Regierungen ergreifen können, um staatliche Beihilfen im Einklang mit den Binnenmarktregeln zu gewähren, insbesondere wenn es um erneuerbare Energien geht.

Die überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen erlauben es den nationalen Regierungen, wettbewerbsorientierte Auktionen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien durchzuführen. Vor allem aber bieten sie den Mitgliedstaaten die Flexibilität, technologiespezifische Auktionen durchzuführen. Die Energiewende kann nur mit einem Mix aus verschiedenen Technologien für erneuerbare Energien erreicht werden. Komplementäre Technologien, die für das künftige Energiesystem Europas unverzichtbar sind, wie Wind- und Solarenergie, müssen parallel ausgebaut werden. Es ist daher kontraproduktiv, sie in denselben Auktionen miteinander konkurrieren zu lassen.

Die Leitlinien erwähnen ausdrücklich Mechanismen zur Erlösstabilisierung in Form von zweiseitigen Differenzverträgen (CfD) als ein gutes Modell zur Unterstützung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien.

„Die nationalen Regierungen können mit technologiespezifischen Auktionen fortfahren: gut. Sie sind entscheidend für die Sichtbarkeit der Branche und den Erhalt und Ausbau der europäischen Windenergie-Lieferkette“, sagt Pierre Tardieu, Chief Policy Officer bei WindEurope.

Der Preis wird weiterhin das Hauptkriterium für die Zuteilung öffentlicher Fördermittel für Windenergieprojekte sein, aber nicht das einzige. Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass bis zu 30 % nicht-preisbasierte Kriterien in die nationalen Auktionen aufgenommen werden können.

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„Die Europäische Kommission lässt bei wettbewerbsorientierten Windenergie-Auktionen qualitative Kriterien zu. Das ist gut so. Es wird weiterhin sicherstellen, dass die Energiewende zu den niedrigsten Kosten für die Gesellschaft umgesetzt wird. Gleichzeitig können die nationalen Regierungen überlegen, ob sie Nachhaltigkeit, Systemintegration oder die Aktivierung der Wirtschaft in ihren Auktionen berücksichtigen wollen“, so Tardieu.

Die Leitlinien für staatliche Beihilfen erweitern den Anwendungsbereich staatlicher Beihilfen, so dass verschiedene Dekarbonisierungstechnologien gefördert werden können. Dazu gehört auch, dass Projekte zur Speicherung und zum Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff für eine staatliche Förderung in Frage kommen. WindEurope begrüßt diesen Aspekt. Die EU-Wasserstoffstrategie definiert erneuerbaren Wasserstoff als die Form von Wasserstoff, die am besten mit dem Klimaneutralitätsziel der EU vereinbar ist. Es ist nun wichtig, dass die Europäische Kommission im Rahmen dieser Leitlinien arbeitet und eine Förderung genehmigt, die dazu beiträgt, die Kostenlücke zwischen fossilem und erneuerbarem Wasserstoff zu schließen und die Verbreitung von Elektrolyseuren zu beschleunigen.

Pilot- und Demonstrationsprojekte sind für die Innovation in der Windturbinentechnologie unerlässlich. Nach dem neuen Leitfaden für staatliche Beihilfen können sie außerhalb von Auktionen direkt gefördert werden, wenn die Mitgliedstaaten nachweisen können, dass es für diese speziellen Projekte keinen ausreichenden Wettbewerb gibt. Dies gilt nun auch für Windenergieprojekte mit einer Turbinengröße von mehr als 6 MW, so dass die neueste Turbinentechnologie zum Einsatz kommen kann.

Laufende, von der Europäischen Kommission bereits genehmigte Beihilferegelungen werden nicht rückwirkend geändert. Die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen werden im ersten Quartal 2022 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten werden eine zweijährige Übergangsfrist haben, um ihre nationalen Beihilferahmen an die neuen Leitlinien anzupassen.

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Auf der Pressekonferenz zur neuen CEEAG bekräftigte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Position der Europäischen Kommission, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am EU-Energiemix rasch erhöht werden muss: „Je schneller wir auf erneuerbare Energien umsteigen, desto weniger sind wir von den Preisspitzen der importierten fossilen Brennstoffe abhängig“, sagte die Kommissarin.

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