Stichprobenverfahren: Stadtwerke und Netzbetreiber sparen Millionen

ENERGIEWIRTSCHAFT

Innogy Metering hat gemeinsam mit 122 Stadtwerken und Netzbetreibern ein neues Verfahren getestet, das es in Zukunft ermöglichen wird, die Eichfristen für Stromzähler zu verlängern. Von dem Verfahren erhoffen sich Netzbetreiber und Stadtwerke niedrigere Betriebskosten und effizientere Strukturen. Dabei sind sie eine partnerschaftliche Kooperation mit innogy Metering eingegangen, die ihnen langfristig vor allem niedrigere Investitionskosten bringen soll.

Neues Eichrecht ermöglicht neues Verfahren

Eine Reform des Eichrechts aus dem Jahr 2015 hat die Anforderungen an die Überprüfung deutlich erhöht und verlangt ein aufwendigeres Eichverfahren. Mit dem neuen Verfahren können baugleiche Zähler anhand einer kleinen Stichprobe überprüft werden. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird automatisch die Eichfrist für die gesamte Klasse der geprüften Zähler verlängert, ohne dass jedes einzelne Gerät geprüft werden muss. Anschließend kann der gesamte Bestand rechtssicher weiterhin für die Abrechnung des Stromverbrauches genutzt werden. Im laufenden Jahr konnten 97,5 Prozent aller Stromzähler positiv geprüft werden und dürfen, noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständige Behörde, weiterhin genutzt werden.

Welches Ausmaß die Ersparnis durch die neue Prüfmethode hat erläutert innogy Metering in einer Stellungnahme ihres stellvertretenden Leiters. Den Angaben der durch das Unternehmen betriebene und behördlich anerkannten Prüfstelle zufolge sparen Unternehmen Investitionskosten von rund 100 Millionen Euro allein im laufenden Geschäftsjahr durch das verwendete Verfahren ein.

Eichfristverlängerung um bis zu 8 Jahre möglich

Elektronische Stromzähler der neuesten Bauart, die 2019 in Betrieb gehen, zeichnen sich durch ein weiteres besonders nützliches Merkmal aus. Sie sind durch das Qualifikationsverfahren ausgezeichnet, das sie für das vereinfachte Prüfverfahren durch Stichproben qualifiziert. Darauf macht der stellvertretende Leiter von innogy Metering, Farhad Salehi zusätzlich aufmerksam. Statt der einfachen Verlängerung der Eichfrist für alle übrigen Modelle gilt für diese qualifizierten Zähler eine besondere Regelung. Statt um 2 Jahre kann die Eichfrist für die betreffenden Modelle um ganze 8 Jahre verlängert werden. Netzbetreibern und Stadtwerken durch das Unternehmen dringend geraten, sich bei der Anschaffung neuer Zählermodelle an diesem Qualifikationsverfahren zu orientieren. Nur Zähler, die sich für das neue Verfahren ausreichend qualifizieren bringen letztlich die erwarteten maximalen Effizienzgewinne.

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Das gilt nicht nur für Stromzähler, sondern für eine ganze Bandbreite von Zählern verschiedener Art. So können auf gleichem Weg auch die Eichfristen für Gas-, Wärme- oder Wasserzähler verlängert werden. Innogy Metering betreibt neben der Prüfstelle für Elektrizität zusätzlich in Recklinghausen eine Prüfstelle für Gaszähler. Auch in diesem Bereich sind enorme Vorteile durch das Stichprobenverfahren zu erwarten.

Elektronische Zähler besonders zuverlässig

Für die Zukunft wird es besonders wichtig sein, wie die neuesten Generationen elektronischer Zähler im Vergleich zu den mechanischen Vorgängermodellen abschneiden. Diese Werte werden bestimmen, wie schnell die auch für die Energiewende wichtige neue Generation an Stromzählern flächendeckend Verbreitung finden kann. In diesem Zusammenhang hat innogy Metering laut Salehi gute Nachrichten: Verglichen mit den mechanischen Modellen schnitten die modernen Zähler im Stichprobenverfahren nur unwesentlich schlechter ab. Die Ausfallquote der von innogy Metering empfohlenen und vertriebenen elektronischen Zähler lag bei gerade einmal 2,71 Prozent. Diese äußerst zufriedenstellenden Werte sind vor allem auf den zentralen Fokus auf Qualität zurückzuführen, zu dem man auch seinen Kunden dringend rate.

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