ENERGIEWIRTSCHAFT
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Ab Oktober 2020 muss für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Kapazitätsreserve von zwei Gigawatt bereitstehen. Deswegen haven die vier großen deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW jetzt schon eine gemeinsame Ausschreibung auf den Weg gebracht – nach §13e Abs. 2 EnWG und der Kapazitätsreserveverordnung. Gebote können bis 1. Dezember 2019 abgegeben werden. Im Februar 2020 erfolgen dann die Zuschläge.
Systembilanz und -stabilität gewährleisten
Wer kann sich für das Projekt bewerben? Betreiber von Erzeugungsanlagen und Speichern sowie Anbieter regelbarer Lasten, wenn ihre Anlagen die Voraussetzungen für die Kapazitätsreserve erfüllen. Gut zu wissen: Die in dem Programm erfassten Anlagen werden nur eingesetzt, wenn außergewöhnliche Situationen eintreffen. Dann helfen sie mit, die Systembilanz und -stabilität aufrecht zu erhalten. Daher auch der Begriff „Kapazitätsreserve“. Natürlich können die Anlagen von den Übertragungsnetzbetreibern auch bei Netzengpässen aktiviert werden.
Schnelle Verfügbarkeit ist wichtig
Zwölf Stunden Anlaufzeit – so lange brauchen die Reserve-Anlagen, bis sie hochgefahren sind und zur Versorgungssicherheit beitragen, wenn die Energienachfrage plötzlich steigt und aktuell auf der Strombörse nicht genügend Kapazitäten verfügbar sind. Für den Industrie-Standort Deutschland ist die Sicherstellung von ausreichend Energie ein ganz wichtiger Faktor. Deswegen forciert der Gesetzgeber Maßnahmen wie die Kapazitätsreserveverordnung.